In einem ausführlichen Anamnesegespräch lernen wir uns kennen und Sie erläutern Ihre Problematik
und
mit welchen Wünschen Sie in die Praxis kommen.
Im Anschluss erfolgt eine differenzierte
Diagnostik
und Sie erhalten einen ersten Ausblick auf die therapeutischen Maßnahmen.
Bei Vorstellung eines Kindes ist ein aktueller Hörbefund hilfreich.
Ihr Arzt legt die Länge, sowie die Art und Anzahl der Therapieeinheiten fest. In der Regel
findet die Therapie 1-2 mal wöchentlich statt und umfasst 45 min (ggf. 30min).
Für Kinder unter 18 Jahren ist die Therapie kostenfrei. Erwachsene haben eine
Zuzahlungspflicht
von 10 % und eine Verordnungsblattgebühr von 10 € zu entrichten. Eine Befreiung von der
Zuzahlung ist unter bestimmten Umständen möglich. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre
Krankenkasse.
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt eine Verordnung ausstellen, aus der die Indikation zur
Heilmitteltherapie ersichtlich ist. Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse ab, ob und in welcher
Höhe
diese die entstandenen Heilmittelkosten übernimmt.
Zwischen Privatpatient*innen und Praxis wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen. In diesem
werden
die zu erbringenden Leistungen seitens der Therapeutin und die Verpflichtung des Patienten
den
vereinbarten Preis (unabhängig von der Erstattung durch die PKV) zu zahlen geregelt.
Der Erfolg einer Therapie hängt wesentlich von der Mitarbeit und der Motivation des Patienten
ab.
In vertrauensvoller Zusammenarbeit erfahren Sie stets die nächsten Schritte der Therapie und
warum
und wie wir in Ihrem speziellen Fall agieren. Dabei wird Ihr Alltag, Ihre soziale Einbindung,
Ihr
Hobby oder Beruf miteinbezogen.
Das Einhalten der Termine und somit die Therapiefrequenz trägt wesentlich zum Erfolg der
logopädischen Behandlung bei.
Die Absage eines Termins ist bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei möglich. Bitte rufen Sie mich
an.
Sollte ich gerade in der Therapie oder auf Hausbesuch sein, ist der Anrufbeantworter
eingeschaltet.
Bei Versäumnis eines Termins ohne vorherige Absage wird Ihnen die Therapiestunde in Rechnung
gestellt.
Bei Zuspätkommen wird die geplante Therapiezeit nicht verschoben, da sonst für Folgetermine
Wartezeiten entstehen.