Patient*inneninformationen

Eine Verordnung erhalten Sie von Ihrem Hausarzt, Kinderarzt, HNO- oder Zahnarzt, Kieferorthopäden, Neurologen oder Pädaudiologen.
Rufen Sie mich an oder vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail: info@jopp-logopaedie.de
In einem ausführlichen Anamnesegespräch lernen wir uns kennen und Sie erläutern Ihre Problematik und mit welchen Wünschen Sie in die Praxis kommen.

Im Anschluss erfolgt eine differenzierte Diagnostik und Sie erhalten einen ersten Ausblick auf die therapeutischen Maßnahmen. Bei Vorstellung eines Kindes ist ein aktueller Hörbefund hilfreich.
Ihr Arzt legt die Länge, sowie die Art und Anzahl der Therapieeinheiten fest. In der Regel findet die Therapie 1-2 mal wöchentlich statt und umfasst 45 min (ggf. 30min).

Für Kinder unter 18 Jahren ist die Therapie kostenfrei. Erwachsene haben eine Zuzahlungspflicht von 10 % und eine Verordnungsblattgebühr von 10 € zu entrichten. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist unter bestimmten Umständen möglich. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre Krankenkasse.
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt eine Verordnung ausstellen, aus der die Indikation zur Heilmitteltherapie ersichtlich ist. Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse ab, ob und in welcher Höhe diese die entstandenen Heilmittelkosten übernimmt.

Zwischen Privatpatient*innen und Praxis wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen. In diesem werden die zu erbringenden Leistungen seitens der Therapeutin und die Verpflichtung des Patienten den vereinbarten Preis (unabhängig von der Erstattung durch die PKV) zu zahlen geregelt.
Der Erfolg einer Therapie hängt wesentlich von der Mitarbeit und der Motivation des Patienten ab.

In vertrauensvoller Zusammenarbeit erfahren Sie stets die nächsten Schritte der Therapie und warum und wie wir in Ihrem speziellen Fall agieren. Dabei wird Ihr Alltag, Ihre soziale Einbindung, Ihr Hobby oder Beruf miteinbezogen.
Das Einhalten der Termine und somit die Therapiefrequenz trägt wesentlich zum Erfolg der logopädischen Behandlung bei.

Die Absage eines Termins ist bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei möglich. Bitte rufen Sie mich an. Sollte ich gerade in der Therapie oder auf Hausbesuch sein, ist der Anrufbeantworter eingeschaltet. Bei Versäumnis eines Termins ohne vorherige Absage wird Ihnen die Therapiestunde in Rechnung gestellt.

Bei Zuspätkommen wird die geplante Therapiezeit nicht verschoben, da sonst für Folgetermine Wartezeiten entstehen.